Externe Sicherheitsfachkraft
Nicht nur der/die Arbeitnehmer:in hat Pflichten, auch der/die Arbeitgeber:in.
Die externe Sicherheitsfachkraft unterstützt Arbeitgeber:innen sowie Geschäftsführer:innen eine Übersicht der einzuhaltenden Pflichten zu bewahren.
Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren
Das Gesetz verlangt von Unternehmen die Einhaltung zahlreicher Vorgaben zur Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung. Jeder Betrieb, der Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (extern oder intern) einzusetzen.
Sicherheitsfachkräfte überprüfen Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, beraten bei Planungen von Arbeitsstätten und der Auswahl von persönlichen Schutzausrichtungen (PSA).
Sie führen Standortbegehungen und Anlagenbesichtigungen durch, analysieren Unfälle, empfehlen Brandschutz-, Evaluierungs-, Evakuierungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen, klären über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene auf und beurteilen Arbeits- und Beleuchtungsverhältnisse.
Mit Mitarbeitern:innen besprechen sie die Gestaltung von Arbeitsplätzen und optimieren die Arbeitsergonomie. Darüber hinaus organisieren Sicherheitsfachkräfte Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen, messen die Luftgüte, Lärm-und Staubbelastung, beraten bei der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten, erstellen und kontrollieren Betriebs-bzw. Arbeitsanweisungen und dokumentieren ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten.
Sicherheitsfachkräfte beraten neben den Unternehmern:innen auch Mitarbeiter:innen, Belegschaftsvertreter:innen und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Sicherheitsfachkräfte sind auch das verbindende Glied von Arbeitgebern:innen/Betrieben/Unternehmen zu den Arbeitsinspektoren:innen.
Der Einsatz von Sicherheitsfachkräften reduziert nachweislich die Anzahl von Arbeitsunfällen, steigert das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen und sorgt für sichere Betriebsstätten sowie Rechtssicherheit.
Quelle: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/gewerbliche-dienstleister/sicherheitsfachkraefte-und-sicherheitstechnische-zentren-.html
Nicht nur der/die Arbeitnehmer:in hat Pflichten, auch der/die Arbeitgeber:in.
Die externe Sicherheitsfachkraft unterstützt Arbeitgeber:innen sowie Geschäftsführer:innen eine Übersicht der einzuhaltenden Pflichten zu bewahren.
Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren
Das Gesetz verlangt von Unternehmen die Einhaltung zahlreicher Vorgaben zur Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung. Jeder Betrieb, der Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (extern oder intern) einzusetzen.
Sicherheitsfachkräfte überprüfen Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, beraten bei Planungen von Arbeitsstätten und der Auswahl von persönlichen Schutzausrichtungen (PSA).
Sie führen Standortbegehungen und Anlagenbesichtigungen durch, analysieren Unfälle, empfehlen Brandschutz-, Evaluierungs-, Evakuierungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen, klären über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene auf und beurteilen Arbeits- und Beleuchtungsverhältnisse.
Mit Mitarbeitern:innen besprechen sie die Gestaltung von Arbeitsplätzen und optimieren die Arbeitsergonomie. Darüber hinaus organisieren Sicherheitsfachkräfte Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen, messen die Luftgüte, Lärm-und Staubbelastung, beraten bei der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten, erstellen und kontrollieren Betriebs-bzw. Arbeitsanweisungen und dokumentieren ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten.
Sicherheitsfachkräfte beraten neben den Unternehmern:innen auch Mitarbeiter:innen, Belegschaftsvertreter:innen und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Sicherheitsfachkräfte sind auch das verbindende Glied von Arbeitgebern:innen/Betrieben/Unternehmen zu den Arbeitsinspektoren:innen.
Der Einsatz von Sicherheitsfachkräften reduziert nachweislich die Anzahl von Arbeitsunfällen, steigert das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen und sorgt für sichere Betriebsstätten sowie Rechtssicherheit.
Quelle: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/gewerbliche-dienstleister/sicherheitsfachkraefte-und-sicherheitstechnische-zentren-.html