Örtliche Bauaufsicht

Definition ÖBA - Örtliche Bauaufsicht - Anwendungsbereich:
Die Örtliche Bauaufsicht umfasst die Leistungen der Bauüberwachung und Koordination, Termin- und Kostenverfolgung, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung, Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen, Übernahmen und Abnahmen, Mängelfeststellung und -bearbeitung sowie die Dokumentation in den Phasen der Vorbereitung, der Ausführung und des Projektabschlusses. Hinsichtlich der Schnittstellen zu anderen Leistungsgruppen der Planung wird im Band 01 Grundlagen ein Überblick über das Gesamtleistungsbild von Planungsleistungen gegeben. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Teile der Bauausführung von der Örtlichen Bauaufsicht zu koordinieren und kontrollieren sind. Bei komplexeren Projekten mit einem höheren Anteil an Haustechnikleistungen oder auch bei Projekten aus dem Industriebau mit einem hohen Anteil an Anlagenbau ist es zweckmäßig, eine eigene Örtliche Bauaufsicht für den Bereich Haustechnik, Elektro bzw. maschinentechnische Ausrüstung zu beauftragen. Die Schnittstellen zwischen dieser ÖBA und der ÖBA für die Bauarbeiten (Rohbau-und Ausbau) sind jeweils zu spezifizieren.
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